Leider belegen Fremd- und Dauerparker häufig private Parkplätze oder Kundenparkplätze. Damit nehmen sie anderen Besuchern oder Kunden die Möglichkeit, ihr Auto abzustellen.
ParkEule wurde daher beauftragt, Regelverstöße wie Falschparken oder Parkzeitüberschreitungen zu ahnden.
Wir von ParkEule wurden von einem Parkplatz-Eigentümer beauftragt. Unsere Aufgabe ist es, die Einhaltung der auf dem Parkplatz geltenden Regeln durchzusetzen. Selbstverständlich ist es nicht unsere Absicht, Sie als Kunden unseres Auftraggebers zu verärgern. Allerdings gilt unser Handeln dem Schutz und Interesse des Parkplatz-Eigentümers.
Sie haben nun eine Zahlungsaufforderung erhalten, weil Sie auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen, bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt haben.
Wir verstehen, dass Sie sich ärgern – aber sehen Sie es mal so: Abschleppen wäre deutlich teurer und zeitraubender.
Um weitere Kosten (bspw. Halteranfragen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten etc) und Ärger zu vermeiden, bitten wir Sie, sich an das im Schreiben genannte Zahlungsziel zu halten und die Forderung direkt zu bezahlen.
Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrem Parkverstoß haben, kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular oder per E-Mail.
Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrem Parkverstoß haben, beachten Sie bitte unsere FAQ. Auf viele Fragen finden Sie hier bereits eine Antwort. Sollten anschließend noch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular, per WhatsApp Chat oder E-Mail.
Aufgrund der Fremd- und Dauerparkersituation wird auf den Parkplätzen eine kamerabasierte Parkraumbewirtschaftung getestet. Ziel der Technik ist es, Kunden während der gesamten Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten und ihnen dadurch einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen. Durch die automatische Kennzeichenerfassung können Kunden zudem ohne Parkscheibe parken.
Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um eine automatisierte Parkdauererfassung mittels Kennzeichenerkennung, nicht um Videoaufzeichnungen. Das kamerabasierte System erfasst ein Standbild der Kennzeichen der auf den Filialparkplatz einfahrenden Fahrzeuge und versieht es mit einem Zeitstempel. Beim Verlassen des Parkplatzes wird erneut das Kennzeichen gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich dann die genaue Parkdauer.
Das kamerabasierte System erfasst die Kennzeichen der auf den Filialparkplatz einfahrenden Fahrzeuge und versieht sie mit einem Zeitstempel. Beim Verlassen des Parkplatzes wird erneut das Kennzeichen gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich dann die genaue Parkdauer.
Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer, werden die Aufnahmen an ParkEule übertragen und wir verschicken per Post eine Zahlungsaufforderung an die Falschparker. Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben. Bei einer fehlerhaften Erfassung wird der Datensatz automatisch vom System gelöscht.
Die Kundenzufriedenheit steht an erster Stelle. Ziel der kamerabasierten Parkraumbewirtschaftung ist es, Kunden während der gesamten Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten und dadurch einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen.
Durch die automatische Kennzeichenerfassung können Kunden ohne Parkscheibe parken. So werden vom System auch nur Falschparker identifiziert und nicht fälschlicherweise Kunden, die lediglich ihre Parkscheibe vergessen haben.
Die Parkverstöße werden zudem nicht mehr durch einen externen Dienstleister vor Ort aufgenommen, sondern erst nach einer definierten Kulanzzeit an ParkEule übermittelt. Ein Verwarnungsgeld folgt erst nach einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer.
Die Höchstparkdauer richtet sich nach den standortindividuellen Gegebenheiten und wird vom jeweiligen Parkplatzbetreiber festgelegt. Erfahrungsgemäß reicht die kostenlose Parkdauer zum Einkaufen aus. Zusätzliche Kulanzzeiten ermöglichen auch längere Einkäufe oder Ergänzungskäufe in nahegelegenen Einzelhandelseinrichtungen.
Das Verwarnungsgeld nach einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer kann storniert werden, sollte durch den Kassenzettel eine längere Einkaufsdauer nachgewiesen werden können. Bitte senden Sie Ihre Belege per E-Mail an service@parkeule.de oder per Whatsapp an 0451-160897920.
Allgemeines Datenschutz-Statement:
Datenschutz und Datensicherheit haben bei der kamerabasierten Parkraumbewirtschaftung höchste Priorität. Daher hat der Parkplatzbetreiber von Beginn an eng mit internen Datenschutzbeauftragten sowie externen Datenschutzspezialisten zusammengearbeitet und umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Datenschutzanforderungen zu erfüllen. ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) hat alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getroffen.
Der Abgleich der individuellen Ein- und Ausfahrtszeit erfolgt automatisch, ohne die zusätzliche Sichtung der Aufnahmen durch Mitarbeiter. Der Parkplatzbetreiber hat keinen Zugriff auf die erfassten Kennzeichen.
Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer, werden die Aufnahmen an ParkEule übertragen und wir verschicken per Post eine Zahlungsaufforderung an die Falschparker. Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter und schildern Sie Ihr Anliegen via Kontaktformular oder per E-Mail an service@parkeule.de oder per Whatsapp unter 0451-160897920.
Bitte lassen Sie uns zur Klärung des Vorgangs einen beweiskräftigen Zahlungsnachweis über die vollständige Zahlung via Kontaktformular oder per E-Mail an service@parkeule.de oder per Whatsapp unter 0451-160897920 zukommen, aus der die Überweisung ersichtlich ist.
0451 - 160 897 920
service@parkeule.de
Markttwiete 2
23611 Bad Schwartau
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