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Falsch geparkt?

Leider belegen Fremd- und Dauerparker häufig private Parkplätze oder Kundenparkplätze. Damit nehmen sie anderen Besuchern oder Kunden die Möglichkeit, ihr Auto abzustellen.

ParkEule wurde daher beauftragt, Regelverstöße wie Falschparken oder Parkzeitüberschreitungen zu ahnden.

Fair parken

Warum schreibt mir ParkEule?

Wir von ParkEule wurden von einem Parkplatz-Eigentümer beauftragt. Unsere Aufgabe ist es, die Einhaltung der auf dem Parkplatz geltenden Regeln durchzusetzen. Selbstverständlich ist es nicht unsere Absicht, Sie als Kunden unseres Auftraggebers zu verärgern. Allerdings gilt unser Handeln dem Schutz und Interesse des Parkplatz-Eigentümers. 

Sie haben nun eine Zahlungsaufforderung erhalten, weil Sie auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen, bzw. nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt haben.

Wir verstehen, dass Sie sich ärgern – aber sehen Sie es mal so: Abschleppen wäre deutlich teurer und zeitraubender.

Um weitere Kosten (bspw. Halteranfragen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten etc) und Ärger zu vermeiden, bitten wir Sie, sich an das im Schreiben genannte Zahlungsziel zu halten und die Forderung direkt zu bezahlen. 

 

Noch Fragen?

 

Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrem Parkverstoß haben, kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular oder per E-Mail. 

 

Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrem Parkverstoß haben, beachten Sie bitte unsere FAQ. Auf viele Fragen finden Sie hier bereits eine Antwort. Sollten anschließend noch Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular, per WhatsApp Chat oder E-Mail. 

FAQ

Sie haben ein Schreiben mit einer Vertragsstrafe von ParkEule erhalten und haben Fragen dazu? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Parkverstößen.

Allgemeine Fragen

Wir von ParkEule wurden von dem Parkplatzeigentümer beauftragt, die Einhaltung der auf dem Parkplatz geltenden Regeln durchzusetzen. Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten, weil Sie auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) verstoßen haben. Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich an das im Schreiben genannte Zahlungsziel zu halten und die Forderung direkt zu bezahlen.
Der Parkplatzbetreiber hat ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) beauftragt, Regelverstöße wie Falschparken oder Parkzeitüberschreitungen auf seinen Parkflächen zu ahnden. Ziel der Parkraumüberwachung ist es, Kunden während der gesamten Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten und ihnen dadurch einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen.

Kameras und Funktionsweise

Aufgrund der Fremd- und Dauerparkersituation wird auf den Parkplätzen eine kamerabasierte Parkraumbewirtschaftung getestet. Ziel der Technik ist es, Kunden während der gesamten Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten und ihnen dadurch einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen. Durch die automatische Kennzeichenerfassung können Kunden zudem ohne Parkscheibe parken.

Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um eine automatisierte Parkdauererfassung mittels Kennzeichenerkennung, nicht um Videoaufzeichnungen. Das kamerabasierte System erfasst ein Standbild der Kennzeichen der auf den Filialparkplatz einfahrenden Fahrzeuge und versieht es mit einem Zeitstempel. Beim Verlassen des Parkplatzes wird erneut das Kennzeichen gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich dann die genaue Parkdauer.

Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um eine automatisierte Parkdauererfassung mittels Kennzeichenerkennung, nicht um Videoaufzeichnungen. Die Kamera erfasst lediglich ein Standbild der Kennzeichen.

Das kamerabasierte System erfasst die Kennzeichen der auf den Filialparkplatz einfahrenden Fahrzeuge und versieht sie mit einem Zeitstempel. Beim Verlassen des Parkplatzes wird erneut das Kennzeichen gescannt und die Uhrzeit dokumentiert. Aus der Differenz der beiden Zeiten ergibt sich dann die genaue Parkdauer.

Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer, werden die Aufnahmen an ParkEule übertragen und wir verschicken per Post eine Zahlungsaufforderung an die Falschparker. Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben. Bei einer fehlerhaften Erfassung wird der Datensatz automatisch vom System gelöscht.

Die Kundenzufriedenheit steht an erster Stelle. Ziel der kamerabasierten Parkraumbewirtschaftung ist es, Kunden während der gesamten Öffnungszeit ausreichend Parkmöglichkeiten zu bieten und dadurch einen schnellen und bequemen Einkauf zu ermöglichen.

Durch die automatische Kennzeichenerfassung können Kunden ohne Parkscheibe parken. So werden vom System auch nur Falschparker identifiziert und nicht fälschlicherweise Kunden, die lediglich ihre Parkscheibe vergessen haben.

Die Parkverstöße werden zudem nicht mehr durch einen externen Dienstleister vor Ort aufgenommen, sondern erst nach einer definierten Kulanzzeit an ParkEule übermittelt. Ein Verwarnungsgeld folgt erst nach einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer.

Die Höchstparkdauer richtet sich nach den standortindividuellen Gegebenheiten und wird vom jeweiligen Parkplatzbetreiber festgelegt. Erfahrungsgemäß reicht die kostenlose Parkdauer zum Einkaufen aus. Zusätzliche Kulanzzeiten ermöglichen auch längere Einkäufe oder Ergänzungskäufe in nahegelegenen Einzelhandelseinrichtungen.

Das Verwarnungsgeld nach einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer kann storniert werden, sollte durch den Kassenzettel eine längere Einkaufsdauer nachgewiesen werden können. Bitte senden Sie Ihre Belege per E-Mail an service@parkeule.de oder per Whatsapp an 0451-160897920.

Datenschutz

Allgemeines Datenschutz-Statement:

Datenschutz und Datensicherheit haben bei der kamerabasierten Parkraumbewirtschaftung höchste Priorität. Daher hat der Parkplatzbetreiber von Beginn an eng mit internen Datenschutzbeauftragten sowie externen Datenschutzspezialisten zusammengearbeitet und umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Datenschutzanforderungen zu erfüllen. ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) hat alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen getroffen.

Die Kennzeichen-Aufnahmen werden zum Abgleich der Ein- und Ausfahrtszeit auf einer Cloud-Plattform gespeichert. Bei einem regelkonformen Parkvorgang werden die Aufnahmen nach 48 Stunden automatisch vom System gelöscht. Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer, werden die Aufnahmen an ParkEule übertragen und wir verschicken per Post eine Zahlungsaufforderung an die Falschparker. Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben. Aufgrund rechtlicher Aufbewahrungsfristen betragen die Löschfristen 3 Jahre.

Der Abgleich der individuellen Ein- und Ausfahrtszeit erfolgt automatisch, ohne die zusätzliche Sichtung der Aufnahmen durch Mitarbeiter. Der Parkplatzbetreiber hat keinen Zugriff auf die erfassten Kennzeichen.
Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer, werden die Aufnahmen an ParkEule übertragen und wir verschicken per Post eine Zahlungsaufforderung an die Falschparker. Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch ParkEule (eine Marke der Debitor-Inkasso GmbH) und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Verwarnungsgeld und Reklamation

Das Verwarnungsgeld bei einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer ist an den öffentlichen Bußgeldkatalog angelehnt und beträgt 40 Euro.
Kommt es zu einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer, werden die Aufnahmen durch den Parkplatzbetreiber an ParkEule übertragen. Wir fragen dann die entsprechenden Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt ab und verschicken per Post eine Zahlungsaufforderung an die Falschparker. Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch ParkEule.

Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter und schildern Sie Ihr Anliegen via Kontaktformular oder per E-Mail an service@parkeule.de oder per Whatsapp unter 0451-160897920.

Die Höhe des Verwarnungsgeldes bei einer deutlichen Überschreitung der Höchstparkdauer ist an den öffentlichen Bußgeldkatalog angelehnt.

Bitte lassen Sie uns zur Klärung des Vorgangs einen beweiskräftigen Zahlungsnachweis über die vollständige Zahlung via Kontaktformular oder per E-Mail an service@parkeule.de oder per Whatsapp unter 0451-160897920 zukommen, aus der die Überweisung ersichtlich ist.

Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag auf folgendes Konto: Debitor-Inkasso GmbH IBAN: DE51 2304 0022 0071 4345 07 BIC: COBADEFFXXX Commerzbank Lübeck
Das Fahrzeug wurde auf einem Privatparkplatz geparkt, hier findet der Bußgeldkatalog der Stadt keine Anwendung.
Die Ein- und Ausfahrten der Filialparkplätze sind beschildert, um Kunden auf die automatische Zeiterfassung mittels Kennzeichenerkennung hinzuweisen. Auf den Schildern sind außerdem auch die Vertrags- und Datenschutzbedingungen aufgeführt. Zudem sind weitere Hinweisschilder auf der Parkfläche angebracht.

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Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter! Senden Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen!

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